Der Rückkanal
des Digitalen Finanzberichts
Nach mehrjähriger Projektphase wurde der DiFin-Rückkanal im Laufe des 2. Halbjahres 2022 mit ausgewählten Banken und Sparkassen gestartet.
Die flächendeckende Nutzung erfolgt im Laufe des Jahres 2023 und wird entsprechend kommuniziert.
Der Rückkanal unterstützt die konsequente und zeitgemäße Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Beziehung Kanzlei – Mandant – Bank.
Ziel ist die weitergehende Automatisierung einer unterjährigen Qualitäts-FIBU für aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und qualifizierte Daten für die individuelle Beratung und Unternehmenssteuerung.
Der Ablauf
Voraussetzung: Die erweiterte TVE liegt durch das berichtende Unternehmen vor.

1 – Anforderung
Der wirtschaftliche Berater fordert über seine IT-Anwendung die Rückkanaldaten direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse an. Nur durch diese elektronische Anfrage über die Infrastruktur des digitalen Finanzberichts kann der Empfänger für die Rückkanallieferung technisch eindeutig bestimmt werden.
2 – Bereitstellung
Banken und Sparkasse prüfen die Datenanforderung und stellen ihre Informationen zum berichtenden Unternehmen für die elektronische Abholung bereit.
3 – Abholung
Die IT-Anwendung des wirtschaftlichen Beraters prüft in regelmäßigen Abständen, ob Rückkanalantworten vorliegen. Diese werden dann abgeholt und an den wirtschaftliche Berater übertragen.
Bildquellen
- RueckkanalAblauf: Sandro Marx / PPA Gesellschaft für Finanzanalyse und Benchmarks mbH