Übersicht
DiFin ist keine Übermittlungsplattform, sondern ein bilateraler Austausch von Abschlussdokumenten wie Bilanzen vom wirtschaftlichen Berater zur Bank sowie Rückkanalinformationen von der Bank zum wirtschaftlichen Berater (letzteres ist optional).
Wie dies im Einzelnen abläuft, ist softwarespezifisch. Eine Übersicht aller am Verfahren teilnehmenden IT-Dienstleister und Ihrer Software finden Sie hier.
Was für einen Empfang von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnungen sowie Übermittlung der optionalen Rückkanal-Informationen ganz konkret zu tun ist, finden Sie bei Ihrem IT-Dienstleister beschrieben.
Sollte Ihr IT-Dienstleister das Verfahren bisher nicht unterstützen, informieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
PDF-Datei vs. DiFin-Datensatz
Nachfolgend wird der Abschluss respektive die Bilanz behandelt, insbesondere der Vergleich zwischen dem visuellen Dokument (bspw. als PDF-Datei oder papierhaft) gegenüber dem digitalen, maschinell lesbarem DiFin-Datensatz.
Abschluss
Der Abschluss – wie bspw. aus dem Jahresabschlussdokument bekannt – beinhaltet in diesem Verständnis den aufgestellten (Jahres-)Abschluss mit
- der Bilanz nach § 266 HGB und
- der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.
Bei zwei der drei Datentiefen des Datensatzes sind Saldeninformationen des verwendeten Kontenrahmens (Wertenachweis) enthalten.
Wird der DiFin-Datensatz mit Saldeninformationen des verwendeten Kontenrahmen (Wertenachweis) geliefert, enthält er in der Regel mindestens dieselbe fachliche Datentiefe wie die eines oben genannten Abschluss.
Die technische Identifikation beim Dateneingang, ob der Datensatz eine erhöhte Datentiefe enthält, ist trivial.
Bei ausgewählten Saldeninformationen kann die Datentiefe sogar höher sein (bspw. Laufzeiten oder Gesellschafterkonten).
Der Vergleich kann dem nachfolgenden Beispiel entnommen werden:
das PDF-Abschlussdokument sowie der Vergleich mit dem xbrl-DiFin-Datensatz.
Weitergehende Informationen zum Abschluss
Weitergehende Abschlussinformationen beinhalten in diesem Verständnis Informationen wie
- den Anhang nach §§ 284 ff. HGB,
- den Lagebericht nach §§ 289 ff. HGB,
- die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse oder
- den Prüfungsbericht.
Insbesondere die Anhangsangaben sind derzeit nur teilweise im DiFin-Datensatz enthalten, bspw. sind dies nicht die Mitarbeiterzahl oder die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Informationen wie die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 321 HGB sind ebenfalls nicht im DiFin-Datensatz enthalten. Bei diesen Informationen bestand auch schon zuvor die Herausforderung – bei einer abweichenden Darstellung zu Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (bspw. in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen) – diese abweichenden Informationen in eine konsistente Gesamtrechnung für alle Abschlussinformationen zu überführen.
Ausgewählte Informationen des Anhangs sind im DiFin-Datensatz enthalten.
Zusatzinformationen zum Abschluss
Zusatzinformationen beinhalten in diesem Verständnis beispielsweise
- die Detail-Aufgliederungen zu einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung (bspw. für Posten der Sonstigen betrieblichen Erträge oder Sonstigen betrieblichen Aufwendungen) oder
- qualifizierte Rangrücktrittserklärungen.
- Gemeinsam ist diesen Informationen, dass sie als Zusatzdokumente zum Abschluss vorliegen.
Diese Informationen waren auch bisher kein Teil eines Abschluss oder dessen weitergehenden Abschlussinformationen, sondern wurden hilfsweise ergänzt.
Diese Informationen waren auch bisher weder Teil eines Abschluss, noch eines DiFin-Datensatzes.
ESG-Informationen zum Unternehmen
Inwieweit Nachhaltigkeitsinformationen, sogenannte ESG-Informationen, Teil des Abschluss werden und in welcher Granularität diese Informationen auszuweisen sind, ist derzeit auf nationaler Ebene in Entscheidung befindlich.
Die Veröffentlichung von bereits aktuell verpflichtende ESG-Informationen ist derzeit nur für größere Unternehmen einschlägig (bspw. sogenannte EU-Taxonomie-Tabellen).