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Nomenklatur

des Digitalen Finanzberichts

DiFin

Digitaler Finanzbericht; das Verfahren zur Übermittlung von Finanzdaten und Rückkanaldaten zwischen Banken / Sparkassen und wirtschaftlichen Beratern bzw. berichtenden Unternehmen.


Finanzdaten

Umfassen die Daten, die vom wirtschaftlichen Berater bzw. dem berichtenden Unternehmen an die Bank / Sparkasse übermittelt werden.
Die mit dem DiFin-Verfahren übermittelten Finanzdaten sind derzeit aufgestellte Jahresabschlüsse oder die Einnahme-Überschuss-Rechnungen EÜR.


Rückkanal

Bezeichnet die Daten, die von der Bank / Sparkasse an den wirtschaftlichen Berater bzw. das berichtende Unternehmen übermittelt werden.
Dies können Zins- und Tilgungspläne oder andere kreditwirtschaftliche Informationen sein.


Service BilanzdatenDiFin

Service zum Versand bzw. Empfang von Finanzdaten (sogenannter „Hinkanal“).


Service FinanzinformationenDiFin

Service zum Versand bzw. Empfang von Rückkanaldaten.

Unternehmen bzw. berichtendes Unternehmen

Unternehmen umfassen natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die einen aus einem oder mehreren Werken, Filialen oder Ähnlichem Betrieb gründen und führen (im Hinblick auf seine wirtschaftliche Einheit).
Ein berichtendes Unternehmen ist ein Unternehmen das einen Finanz- oder Rückkanaldaten erstellt.


Wirtschaftlicher Berater

Wirtschaftliche Berater sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, abschlusserstellende Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer.


(Jahres-) Abschluss- / Bilanzersteller

Bezeichnet diejenigen, die für das berichtende Unternehmen den (Jahres-) Abschluss bzw. Bilanz erstellen. Üblicherweise ist dies der wirtschaftliche Berater oder das berichtende Unternehmen selbst.


Bank / Sparkasse

Sind kaufmännische Unternehmen, die nach § 1 Abs. 1 KWG Bankgeschäfte betreiben und Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten.
Ebenfalls fallen hierunter Finanzvermittler und FinTechs, sowie Leasinggesellschaften und Ratingorganisationen.


IT-Dienstleister

Bieten eine IT-Dienstleistung für einen oder mehrere Kunden an. Eine IT-Dienstleistung basiert auf IT und unterstützt (fachliche) Prozesse beim Kunden.
Die Übermittlung von DiFin-Daten stellt eine IT-Dienstleistung dar.


(Unternehmens-) Beratung

(Unternehmens-) Beratungen beraten Unternehmen oder deren Management in unterschiedlichsten Ausprägungen, bspw. von der Unternehmensstrategie oder dem organisatorischen Aufbau des Gesamtunternehmens bis hin zu prozessualen Abläufen einzelner Tätigkeitsbereiche.
(Unternehmens-) Beratungen sind keine wirtschaftlichen Berater wie oben genannt und sind von diesen abzugrenzen.
IT-Dienstleister können im Teil eine (Unternehmens-) Beratung bzw. deren Leistung darstellen, sind aber ebenfalls mit dieser Leistung von der „reinen“ IT-Dienstleistung abzugrenzen.


Verbundene Organisationen

Organisationen, die notwendige Beiträge leisten, um den DiFin-Prozess zu unterstützen. Diese haben vornehmlich IT-Fokus (z.B.: XBRL e.V. oder IFP e.V.).

Fachliche Bezeichnungen

(Erst-) Interessent

(Erst-) Interessenten am Verfahren sind (erstmalig) am Verfahren interessierte Personen und Unternehmen (und weitere Stakeholder), die aber noch nicht am Verfahren mitwirken.


Beteiligte

Beteiligte sind alle Personen und Unternehmen (und weitere Stakeholder), die sich am Verfahren beteiligen.


Teilnehmer

Teilnehmer beteiligen sich an der DiFin-Datenübermittlung (an der Test- und / oder der Produktiv-Umgebung).


Technische Bezeichnungen

Software-Hersteller

IT-Dienstleister, der eine DiFin-konforme Software erstellt. Diese sind Erstellungs-, Sende- oder Empfangs-Software von DiFin-Daten.


Anwender

Nutzer einer DiFin-Software.


(Ab-) Sender

Rolle, die eine DiFin-Software einnimmt, wenn diese DiFin-Daten an eine Empfangs-Software bereitstellt oder überträgt.


Sende-Dienstleister

IT-Dienstleister einer DiFin-Sendesoftware.


Empfänger-bzw. Empfangs-Dienstleister

IT-Dienstleister einer DiFin-Empfangssoftware.


Routing-verantwortlicher

Verantwortliches des Empfänger- bzw. Empfangs-Dienstleisters, der für die Aktualität / Verfügbarkeit, Vollständigkeit / Integrität sowie Authentizität der Routing-Informationen des Teilnehmers verantwortlich ist.

(Jahres-) Abschluss / Bilanz

Der (Jahres-) Abschluss bzw. die Bilanz ist der rechnerische Abschluss einer kaufmännischen Periode (bspw. eines Geschäftsjahres). Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, zusammengestellte Dokumente zur Rechnungslegung sowie gegebenenfalls deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.


Einnahmeüberschussrechnung EÜR

Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Abschlusses verpflichtet, sondern erstellen eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.


Aufgestellte/r (Jahres-) Abschluss / Bilanz

Ein/e nach § 242 HGB aufgestellter (Jahres-)Abschluss / Bilanz.
Diese umfasst die Bilanz mit Aktiva und Passiva, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.


Zins- und Tilgungsplan ZTP

Zahlenmäßige Darstellung des Rückzahlungsvorganges einer (geldlichen) Schuld. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in Teilbeträgen und setzt sich regelmäßig aus Zins und Tilgung zusammen.


Bankleitzahl BLZ

Achtstellige, nummerische Kennziffer zur Identifikation von Banken und Sparkassen.
Im Rahmen des Verfahrens können nicht-Banken / -Sparkassen sogenannte Pseudo-Bankleitzahlen (Pseudo-BLZ) erhalten, damit diese an der DiFin-Datenübermittlung teilnehmen können. Pseudo-BLZ sind in der Definition der Bankleitzahlen eingeschlossen.

Datensatz

Ein Datensatz ist die Zusammenfassung von Daten, die in einer direkten Beziehung zueinander stehen oder gemeinsame Merkmale aufweisen. Daten, die in einem Sinnzusammenhang stehen, können dabei in einem Ordnungssystem zusammengefasst sein. Ein solches Ordnungssystem besteht aus mehreren Datenfeldern, die jedes für sich die Daten für bestimmte Attribute enthält (bspw. die Datenfelder Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, etc. für die jeweils Attribute vorliegen).


Taxonomie

Bezeichnet die einzelnen Elemente (bspw. eines Datensatzes) und deren Beziehungen untereinander. Die Gesamtheit der Elemente und Ihrer Beziehungen zueinander definiert eine Taxonomie bzw. ein „Taxonomie-Paket“ (bspw. die zulässigen Posten und deren Einrechnung in die betrieblichen Erträge oder aber auch schlicht den Namen der Firma).


XBRL

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine IT-Sprache, mit der elektronische Dokumente für den Zweck der Finanzberichterstattung erstellt werden.
XBRL definiert die in der XBRL-Taxonomie anzuwendenden Regeln – und damit auch den Aufbau eines einzelnen XBRL-Dokuments, das bspw. Abschlussdaten eines berichtenden Unternehmens beinhaltet („Instanzdokument“).


iXBRL

iXBRL bzw. inline-XBRL ist ein Standard, der es ermöglicht, in einem Dokument maschinenlesbare, als auch ein durch Menschen erfassbare Daten zu beinhalten (XBRL und HTML).


(i)XBRL-Datensatz

Ein XBRL-Datensatz ist ein XBRL-Dokument, das Daten transportiert und den Regeln einer XBRL-Taxonomie genügt.
Ein iXBRL-Datensatz hat zusätzlich Struktur und Inhalt nach dem HTML-Standard, um in der Ansicht eine Webseite dargestellt zu werden.


DiFin-Datensatz

Ein Datensatz mit Finanzdaten- oder Rückkanaldaten, der die für DiFin anzuwendende XBRL-Taxonomie erfüllt.


Mapping

Bezeichnet die Zuordnung von Daten in eine Zielstruktur, bspw. von Finanzdaten aus der Struktur des erstellenden (IT-)Systems in das XBRL Format oder aus dem XBRL Format in die Struktur des Alysesystems der Bank oder Sparkasse.


Routing-Tabelle

Datensatz mit der Liste von Banken und Sparkassen, an die Finanzdaten übermittelt respektive Rückkanal-Daten angefordert werden können.


Zertifikat

Das Zertifikat fungiert als Identitätsbescheinigung im DiFin-Verfahren. Es enthält und bestätigt bestimmte Eigenschaften von (juristischen) Personen oder Objekten.

Formblatt Verfahrensteilnehmer

Die Erklärung zur Teilnahme am DiFin-Verfahren. Das Dokument ist auch ohne Teilnahme am Versand bzw. Empfang von DiFin-Daten notwendig. Es dient der Unterscheidung von Interessenten und Beteiligten bzw. Teilnehmern am Verfahren.


Konformitätserklärung

Diese Erklärung ist durch IT-Dienstleister abzugeben, die eine Software erstellen, die im DiFin-Verfahren eingesetzt werden soll. In der Erklärung bestätigt der IT-Dienstleister, dass seine Software konform ist mit den Anforderungen des DiFin-Verfahrens an technische Teilnehmer.


(erweiterte) Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung TVE

Die TVE wird durch das berichtende Unternehmen abgegeben. In dieser erklärt es seine Teilnahme am DiFin-Verfahren und die rechtliche Verbindlichkeit der von ihm oder seinem wirtschaftlichen Berater übermittelten elektronischen Finanzdaten.
Die erweiterte TVE enthält zusätzlich die Zustimmung zur Teilnahme am Rückkanal.


Haftungsklarstellungserklärung HKE

Banken und Sparkassen bestätigen im Rahmen der HKE, dass sie wirtschaftliche Berater nicht für rechtliche Risiken in Anspruch nehmen werden, die aus den Besonderheiten einer DiFin- Übermittlung entstehen könnten.


Zertifikatsantrag

Der Antrag eines IT-Dienstleisters zur Aufnahme in das Datenaustauschverfahren nach DiFin-Anforderungen aufgenommen zu werden.


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