Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
abschlusserstellende Rechtsanwält, vereidigte Buchprüfer
Quelle: Ken Teegardin, CC BY-SA 2.0 de, bearbeitet
Die effiziente und nachhaltige Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnungen Ihrer Mandanten, sowie begleitenden Informationen – wie Unterlagen oder Anträge an die Banken oder Sparkassen – ohne zusätzliche Haftungsrisiken.
Der Rückkanal unterstützt die Prozesse in den Kanzleien und Unternehmen.
Haftung
Teilnehmende Banken und Sparkassen haben rechtlich klargestellt, dass die wirtschaftlichen Berater Ihnen gegenüber nicht für fahrlässig (inklusive grob fahrlässig) verursachte Schäden haften, die ausschließlich aus der Besonderheit der elektronischen Abschlussübermittlung entstehen.
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Der Ablauf
Ihr Mandant muss Ihre Kanzlei in seiner erweiterte TVE (mit Rückkanal) bzw. TVE als Absender eintragen.
Eine Finanzdaten-Übermittlung wird im Video erläutert.
Eine gesamte Übersicht des Ablaufs finden Sie hier.
Teilnehmende Banken und Sparkassen finden Sie hier.
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